Neue Photovoltaikanlage auf der Loorenanlage
Die Dachsanierung der Mehrzweckhalle Looren soll genutzt werden, um eine neue Photovoltaikanlage mit höherem Wirkungsgrad zu installieren. Diese würde die bestehende, defekte Anlage auf dem Hauptdach ersetzen. Die gewonnene Energie kann durch das Schulhaus Nord selbst genutzt werden. Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf CHF 550‘000. Dank Subventionen des Bundes und der in Aussicht gestellten Jubiläumsdividende der Zürcher Kantonalbank wäre das Projekt schon mit einem Beitrag von CHF 390‘000 teilfinanziert.
Die bestehende Photovoltaikanlage auf dem Dach der Mehrzweckhalle Looren stammt aus dem Jahr 2002. Aktuell liefert sie aufgrund eines defekten Wechselrichters keine nutzbare Energie mehr. Da im Jahr 2020 die Dachsanierung der Mehrzweckhalle ansteht, muss die Photovoltaikanlage entfernt werden. Im von der Stimmbürgerschaft bewilligten Objektkredit für das Modul A des Generationenprojekts Looren war der Ersatz der Photovoltaikanlage aus Kostengründen nicht vorgesehen. Die Ausgangslage für die Installation einer modernen Photovoltaikanlage ist indes günstig, weil Synergien mit den laufenden Bauarbeiten auf dem Loorenareal genutzt werden können. Die heutigen Anlagen weisen einen dreimal höheren Wirkungsgrad als damals auf, der Bund fördert die Anlagen im Rahmen seiner Energiestrategie 2050 und es steht ein namhafter Beitrag der Zürcher Kantonalbank zur Verfügung. Funktionstüchtige Module der heutigen Anlage sollen nicht entsorgt, sondern auf dem Nebendach installiert werden. Die dort zurzeit installierte Solarthermieanlage wird nicht mehr benötigt, da auf der Looren eine neue Holzschnitzelheizung in Betrieb genommen wird. Zusammen mit weiteren Solarmodulen auf dem Dach des neuen Schulhauses Nord soll eine Gesamtanlage entstehen, deren Energie auf dem Loorenareal zu einem Teil selbst genutzt und zum anderen Teil ins Stromnetz eingespeist wird.
Zusammenarbeit mit Schule
Die neue Photovoltaikanlage auf der Looren soll in Zukunft nicht nur Strom erzeugen, sondern der Schule künftig auch als «Studienobjekt» dienen, um das Thema «erneuerbare Energien» in den Unterricht zu integrieren. Geplant ist, die Schule bereits bei der Installation der Anlage einzubeziehen, zum Beispiel im Rahmen einer «Energiewoche», bei der die Schülerinnen und Schüler unter fachkundiger Anleitung selbst anpacken und Solarmodule auf der Anlage installieren dürfen.
Beiträge von Bund und ZKB
Die berechnetenKosten von CHF 550‘000 umfassen alle notwendigen Arbeiten zum Rückbau derbestehenden Anlage, die technische Erschliessung und die Installation der neuenAnlage. Das Bundesamt für Energie fördert im Rahmen der Energiestrategie 2050die Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen mit Investitionsbeiträgen. Für dasvorliegende Projekt kann mit einer einmaligen Bundessubvention von rund CHF 90'000gerechnet werden. Als die Zürcher Kantonalbank (ZKB) mitteilte, im Jahr 2020eine Jubiläumsdividende an den Kanton und die Gemeinden ausschütten zu wollen,wurde das Teilvorhaben Photovoltaikanlage des Loorenprojekts wiederreaktiviert. Die ZKB verbindet die Sonderausschüttung mit dem Anliegen, einProjekt zu finanzieren oder ein Vorhaben umzusetzen, das ansonsten nichtdurchgeführt worden wäre. Der Gemeinderat ist überzeugt, den in Aussichtgestellten Betrag von rund CHF 300‘000 auf diese Weise in mehrfacher Hinsichtsinnvoll und nachhaltig zu investieren.
Optimierung der Mehrzweckhalle Looren
Die Räumlichkeiten in der Mehrzweckhalle Looren sollen optimiert und besser auf die Bedürfnisse der Nutzenden der Anlage abgestimmt werden. Der heutige Clubraum wird durch eine Garderobenanlage ersetzt. Diese ist dringend notwendig, da die Garderoben heute chronisch überbelegt sind. Geplant ist statt der nicht mehr genutzten Hauswartwohnung ein Mehrzweckraum für 50 Personen mit Küche. Um Synergien zu nutzen und die Einschränkungen zu minimieren, soll das Projekt gleichzeitig mit der bereits genehmigten Fassadensanierung erfolgen. Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf CHF 850'000, wovon rund CHF 200‘000 auf wichtige Sanierungsarbeiten entfallen.
An der Urnenabstimmung vom 25. September 2016 stimmten die Maurmer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dem Modul A (Schule/Kultur) des Generationenprojekts Looren zu, das aktuell umgesetzt wird. Dazu gehört auch die Fassadensanierung der Mehrzweckhalle. Die vertiefte Bearbeitung des Projekts, die Analyse der Baustruktur und geänderte gesetzliche Vorschriften zum Brandschutz machen nun auch bauliche Massnahmen im Gebäudeinnern der Mehrzweckhalle notwendig. Das vorliegende Projekt enthält wichtige Sanierungsarbeiten im Umfang von rund CHF 200‘000, die im finanztechnischen Sinne als „gebunden“ bezeichnet werden können. Im Weiteren hat der Gemeinderat entschieden, auf dem Areal nur noch eine Hauswartwohnung, im Loorensaalgebäude, zu betreiben und die bestehende Wohnung im Gebäude der Mehrzweckhalle aufzuheben.
Neue Garderobenanlage und Mehrzweckraum mit Küche
Das Projekt «Einbau eines Mehrzweckraums und einer Garderobenanlage in der Mehrzweckhalle Looren» will diese Ausgangslage als Chance nutzen: Die Räumlichkeiten in der Mehrzweckhalle sollen optimiert und besser auf die Bedürfnisse der Nutzer abgestimmt werden. Dazu soll der heutige Clubraum in eine neue Garderobenanlage umgebaut werden. Diese umfasst geschlechtergetrennt je eine Garderobe, einen Duschraum mit Vorraum und eine separate Toilette. Der Bedarf für die Garderobenanlage ist ausgewiesen, denn zusätzliche Umkleidemöglichkeiten für die Sportvereine und andere Nutzende der Anlage sind dringend notwendig. Heute wird die Kapazität der Garderoben regelmässig überschritten. Teilweise müssen sich die Mitglieder der Sportvereine in den Gängen umziehen, was eine unbefriedigende Notlösung ist. Als Ersatz für den Clubraum, der aus feuerpolizeilichen Gründen nur für 25 Personen zugelassen ist, wird die ungenutzte Hauswartwohnung in einen Mehrzweckraum für 50 Personen umgebaut. In den Mehrzweckraum integriert ist eine Küche mit Ausgabetheke. Er kann deshalb als Verpflegungsstation während Sportanlässen in der Halle oder auf der Aussenanlage genutzt werden. Da der Mehrzweckraum separat erschlossen ist, kann er auch unabhängig von anderen Anlässen auf der Anlage genutzt werden. Definitiv zur Verfügung stehen sollen die Garderobenanlage und der neue Mehrzweckraum ab Dezember 2020.
Stabiles Budget mit gleichbleibendem Steuerfuss
Auch für das Jahr 2020 soll der Gemeindesteuerfuss unverändert auf 87% belassen werden. Das Budget 2020 weist gegenüber dem Vorjahresbudget einen praktisch unveränderten Ertragsüberschuss von CHF 0,9 Mio. aus. Die Selbstfinanzierung (Cashflow) fällt mit CHF 6,5 Mio. etwas tiefer aus als im Vorjahr, liegt aber immer noch in Reichweite des anvisierten Zielbands. Der Hauptteil der mit CHF 22,8 Mio. budgetierten Investitionsausgaben entfällt auf die laufenden Bauarbeiten auf dem Loorenareal. Die Aufwandseite der Erfolgsrechnung zeigt Anstiege im Personalaufwand, im Sachaufwand und bei den Transferaufwendungen. Die Zunahme im Personalaufwand steht im Zusammenhang mit gesetzlichen, technischen und gesellschaftlichen Veränderungen, mit der Bevölkerungszunahme und mit gemeindeeigenen Infrastrukturprojekten. Im Sachaufwand sind Projekte eingestellt, die mit Legislaturzielen verknüpft sind. Im Transferaufwand schliesslich wirken sich insbesondere die höheren Beiträge an den Kanton für die Gehälter der Lehrpersonen aus. Andererseits ist der Gemeinderat zuversichtlich, was die Entwicklung der Sozialaufwendungen angeht. Sowohl die Pflegebeiträge, als auch die Ergänzungsleistungen und die Sozialhilfe wurden in Anlehnung an die Vorjahreszahlen realitätsnah budgetiert. Zuversicht kennzeichnet auch die Budgetierung der Steuererträge. Hier können sowohl die ordentlichen Gemeindesteuererträge wie auch die Grundstückgewinnsteuern höher eingesetzt werden als im Vorjahr. Gesamthaft resultiert für das kommende Jahr 2020 ein im Resultat stabiles Budget. Der Ertragsüberschuss ist eine Folge der Abschreibungen, die nach dem Wechsel auf das Harmonisierte Rechnungsmodell 2 (HRM2) noch zu tief ausfallen.
Das Budget 2020 bildet auch Teil der Finanz- und Aufgabenplanung. Die mittelfristige Prognose zeigt, dass der Finanzhaushalt sowohl durch die Revision des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und des Sozialhilfegesetzes, wie auch durch die Umsetzung der Steuervorlage 17 herausgefordert wird. Mit dem Voranschreiten des Looren-Projekts setzt der schon länger geplante Abbau der Liquiditätsreserven ein.
Teilrevision derSiedlungsentwässerungsverordnung und des Wasserversorgungsreglements
Die derzeit gültige Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) und das Wasserversorgungsreglement (WVR) sind seit dem 1. Januar 2018 in Kraft. Seither hat sich gezeigt, dass die heutigen Artikel 22 SEVO und Artikel 57 WVR für die Berechnung der Anschlussgebühren nicht ohne Zusatzaufwand und theoretische Annahmen umsetzbar sind. Bei Erweiterungen an teilweise überbauten Grundstücken kann in gewissen Bauzonen die Berechnung nicht transparent durchgeführt werden. Damit das Reglement in der heutigen Form angewendet werden kann, müssen die maximal möglichen Ausnutzungen von Grundstücken in allen Bauzonen definiert sein, was aktuell nicht der Fall ist. Da die SEVO relativ neu ist und sich die verschiedenen Regelungen bewähren, werden vorliegend die Artikel 22 SEVO und Artikel 57 WVR teilrevidiert. Die Teilrevision ist Voraussetzung dafür, dass die Anschlussgebühren korrekt erhoben werden können, so wie dies die übergeordnete Gesetzgebung vorsieht.
Details können Sie derWeisung zur Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2019 entnehmen. Diese finden Sieab 15. November in Ihrem Briefkasten.