Donnerstag, 28. März 2019

Grünliberale fordern umgehend Korrekturmassnahmen von der Gesundheitsdirektion

Die Berichte der Finanzkontrolle des Kantons Zürich und der Finanzkommission des Kantonsrats halten unmissverständlich fest: Die Gesundheitsdirektion hat sich im Zusammenhang mit der Triagestelle zum Ärztlichen Notfalldienst nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten. Statt einer ordentlichen Submission hat sie sich für eine bereits vorab aufgegleiste Lösung der Standesorganisation entschieden.

Das Vorhaben ist grundsätzlich begrüssenswert: Für leichte medizinische Notfälle will der Regierungsrat eine telefonische Auskunftsstelle errichten. Für schwere medizinische Notfälle ist nach wie vor das 144 zuständig.

Bei der Umsetzung sind der Regierung aber schwere Fehler unterlaufen: Entgegen der Submissionsverordnung hat keine öffentliche Ausschreibung stattgefunden. Stattdessen wurde die Ärztegesellschaft (AGZ) mit der Umsetzung beauftragt.

Der Gesundheitsdirektor hat damit ein Monopol unter dem Dach der Standesorganisation geschaffen. Ein illiberales Monopol, welches allen Gemeinden aufgezwungen wurde und nun den ganzen Kanton Millionen kostet.

 

Die erzwungene Lösung erfüllt weder qualitativ noch quantitativ die Vorgaben

Weiter hält der Bericht der Finanzkontrolle fest, dass die Triagestelle AGZ Support AG weder die qualitativen noch die quantitativen Vorgaben erfüllt und somit die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kanton Zürich nicht einhält.

Dass die Ärztegesellschaft als Eigentümerin der AGZ Support AG jetzt über eine mögliche Dividende noch unverdient in den Genuss des horrenden Gewinns der AGZ Support AG kommen soll, ist für die Grünliberalen schlicht nicht akzeptabel.

 

Grünliberale fordern Neuausrichtung des Notfalltelefons für den Kanton Zürich

Dass sich die Gesundheitsdirektion jetzt um Schadensbegrenzung bemüht, reicht nicht aus. Konkret fordern die Grünliberalen die sofortige Ausschreibung (öffentliche Submission) des Auftrags.

Damit wird sichergestellt, dass der Kanton Zürich keine weiteren Steuergelder verschwendet. Weiter fordern wir die sofortige Auflösung des Monopols, welches die Gemeinden zwingt, die Leistung bei der AGZ Support AG zu beziehen.

Die Gemeinden sollen gesetzlich frei sein, den passenden Anbieter wählen zu dürfen. Die Erfahrung zeigt, dass die vorgängige, dezentrale Lösung kostengünstiger und meist auch kundenfreundlicher war. Darüber hinaus fordern wir die Gesundheitsdirektion auf, alle Schadensersatz-Möglichkeiten gegenüber der AGZ Support AG auszuschöpfen.