Montag, 22. Oktober 2018

Andreas Erdin berichtet aus dem Kantonsrat

In der heutigen Sitzung ging es unter anderem um die Themen Bildung und Mobilität

Im Zentrum der heutigen Sitzung standen zwei A-Themen für die Grünliberalen.

 

Zum einen wurde die Beratung der Teilrevision des kantonalen Richtplans fortgesetzt und abgeschlossen, die schon vor den Herbstferien begonnen worden war. Der Bund verlangt von den Kantonen bei der Verkehrserschliessung von Arbeitsplatzgebieten eine bessere Verankerung des ÖVs und des Veloverkehrs in den kantonalen Richtplänen. Nun hat aber die bürgerliche Mehrheit in den vorberatenden Kommissionen (welche die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat abbilden) zwei wichtige Punkte des ursprünglichen Antrags des Regierungsrats verwässert und ist damit der Aufforderung des Bundes nicht nachgekommen. Es müssten erstens die gemischte Nutzung von Wohnen und Arbeiten in den Quartieren mehr gefördert und zweitens die zunehmende Bedeutung des Veloverkehrs (E-bikes, Velobahnen) stärker berücksichtigt werden. Beides wurde von Links-Grün mit Minderheitsanträgen nochmals eingebracht, die jedoch beide scheiterten – einmal mehr wegen der innovationshemmenden FDP. So müssen wir konsterniert feststellen, dass der Kanton Zürich die Hausaufgaben, die der Bund aufgetragen hat, noch nicht erledigt hat.

 

Auf Antrag der Bildungskommission hätte das studentische Wohnen auf dem Campus der Universität Irchel im Richtplan festgesetzt werden sollen. Doch die bürgerliche Mehrheit wollte keinen Wohnraum für Studierende und Gastdozenten auf dem Campus, mit der Begründung, dass staatliche Beihilfe hier fehl am Platz sei.

 

Nicht besser erging es dem Antrag von Thomas Wirth, der durch die Aufwertung der ÖV-Angebote und der Fahrradwege die Verkehrserschliessung der Universität Irchel und der beiden Hochschulstandorte Zürich Zentrum und Hönggerberg verbessert wollte. Denn da die Universität Zentrum nicht ausgebaut werden kann und deshalb zukünftig Fachbereiche an die Universität Irchel verschoben werden müssen, werden die Verkehrsströme in Richtung Universität Irchel anwachsen.

 

Auch der Antrag auf kurz- bis mittelfristige Errichtung einer Kantonsschule Knonaueramt in Affoltern a.A. (um die Pendlerströme in Richtung Zürich zu verringern, wie dies auch schon die neuen Kantonsschulen Uerikon und Wädenswil bezwecken), wurde gegen unsere Stimmen abgelehnt. Ein Neubau in Affoltern a.A. wäre aber dringlicher als der Ausbau der Kantonsschule Urdorf.

 

Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag von Thomas Wirth, den «Neubau der Berufsfachschule an der Tösstalstrasse in Winterthur (mit Turnhallen) im Rahmen einer gemeinsamen Gebietsplanung mit der Stadt Winterthur» grossräumiger zu planen, damit er in die Gesamtplanung der Stadt eingebettet und die städtebauliche Qualität verbessert wird. – Trotz all dieser verpassten Chancen wurde in der Schlussabstimmung die behördenverbindliche Festsetzung von einer Vielzahl von neuen Einträgen in den Richtplan mit 166:0 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) beschlossen.

 

Das zweite A-Thema für die Grünliberalen war die Bewilligung eines Rahmenkredits für Subventionen gestützt auf §16 des Energiegesetzes für die Jahre 2018-2021. Da für die Bundesgelder ein neues Beitragssystem (mit neuen Fördermodalitäten) an die Kantone eingeführt wird, droht die Subventionierung ins Stocken zu geraten und die energetische Renovation (mit dem Ersetzen der «fossilen» durch «erneuerbare» Heizsysteme) bei Altbauten zum Stillstand zu kommen. Wir Grünliberalen fordern aber eine kontinuierliche Förderung von CO2-reduzierenen Massnahmen statt einer Achterbahnfahrt in der Förderung. Dazu stellte Barbara Schaffner zwei Anträge zur Aufstockung des Rahmenkredits: Eine Million mehr für Beiträge an Gebäudesanierungen (wofür der Bund zwei zusätzliche Millionen ausgeschüttet hätte), und eine Million mehr für sogenannte Pilotprojekte auf diesem Gebiet. Leider fanden beide Anträge, wenn auch nur ganz knapp, im bürgerlich dominierten Zürcher Kantonsrat keine Mehrheit.

 

Ferner wurden zwei Postulate abgeschrieben, die beide eine positive Wirkung entfaltet haben: Zum Ersten wird nun in (leerstehenden) Gebäuden in der Landwirtschaftszone Fischzucht erlaubt, um der Überfischung der Gewässer entgegenzuwirken. Zum Zweiten werden nun auf sämtlichen kantonalen Liegenschaften Solarstromanlagen gebaut, sofern sie technisch machbar sind und wirtschaftlich betrieben werden können.