Mittwoch, 18. November 2015

4 Mal NEIN am 28. Februar 2016

Die Grünliberalen Kanton Zürich folgen den Empfehlungen der nationalen Partei und lehnen alle vier Vorlagen einstimmig ab.

NEIN zur diskriminierenden Volksinitiative für Ehe und Familie

Die glp lehnt die konservative und diskriminierende CVP-Initiative vehement ab, da sie die Ehe ausschliesslich als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau definiert und somit gleichgeschlechtliche Paare in der Verfassung ausschliesst. Es ist nicht Aufgabe des Staates, individuelle Lebensformen zu werten. Sie ist aber auch steuerpolitisch gesehen falsch: Statt einzig auf die sogenannte Heiratsstrafe abzuzielen, wollen die Grünliberalen ganz zu einem zivilstandsunabhängigen Steuersystem übergehen.

 

NEIN zur unverhältnismässigen Durchsetzungsinitiative

Die Grünliberalen lehnen die unverhältnismässige Durchsetzungsinitiative klar ab. Das vom Parlament beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative ist noch nicht einmal in Kraft getreten, deshalb ist die Durchsetzungsinitiative eine reine Zwängerei. Sie ist aber auch inhaltlich völlig unverhältnismässig, weil sie für einen willkürlichen Katalog von Bagatelldelikten zwingend eine Ausschaffung vorsieht und somit gegen grundlegende Prinzipien unseres Rechtsstaates verstösst. Beispielsweise würde der Grundsatz der Verhältnismässigkeit beziehungsweise des richterlichen Ermessens ausser Kraft gesetzt. Ausserdem wird das politische Instrument der Volksinitiative missbraucht, da die Durchsetzungsinitiative eine detaillierte Gesetzesbestimmung in die Bundesverfassung schreibt. Die Gesetzgebung ist aber Aufgabe des Parlaments.

 

NEIN zur überflüssigen Volksinitiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!»

Die glp teilt das Anliegen der Initianten, die Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung in Entwicklungsländern zu verbessern und den Hunger auf der Welt zu bekämpfen. Jedoch halten die Grünliberalen ein Nahrungsmittelspekulationsverbot für das falsche Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. Die glp bezweifelt die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Massnahmen und befürchtet schädliche Nebenwirkungen für die Schweizer Volkswirtschaft. Nicht die Spekulation ist Hauptursache für Preisanstiege, sondern tiefe Lagerbestände oder Wetterereignisse wie Dürren. Ein Verbot bleibt sowieso wirkungslos, weil sich die wichtigsten Terminbörsen im Ausland befinden.

 

NEIN zu einer unnötigen zweiten Gotthardröhre

Die Grünliberalen lehnen den Bau einer zweiten Gotthardröhre klar ab, weil das der Verfassung widerspricht, die Sanierung verteuert, die NEAT entwertet und mehr Lastwagen auf die Transitachsen lockt. Mit dieser Gesetzesänderung wird versucht, das Volk hinters Licht zu führen. Es ist völlig absurd, eine zweite Röhre zu bauen, aber nie mehr als zwei Spuren zu öffnen. Sobald die zweite Gotthardröhre steht, würde unter dem Druck aus dem In- und Ausland das einspurige Verkehrsregime in beiden Gotthardröhren fallen und der Alpenschutzartikel wäre damit faktisch ausser Kraft gesetzt. Ebenfalls würde die zweite Gotthardröhre eine Konkurrenz zum NEAT-Basistunnel am Gotthard darstellen, welcher 2016 eröffnet wird. Das würde der Verlagerung des Transportes von der Strasse auf die Schiene entgegenwirken. Die Grünliberalen sind aber der Meinung, dass die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene konsequent vorangetrieben werden muss und kein neuer Strassentunnel gebaut werden soll.