Montag, 2. Oktober 2017

Sonja Gehrig berichtet aus dem Kantonsrat

Heute drehte sich die Bildungsdebatte ausschliesslich um die Frage unter welchen Bedingungen Kinder resp. ihre Eltern niederschwellige ergänzende Hilfe zur Erziehung bis hin zur Heimerziehung erhalten und wer dafür wieviel bezahlt (KJG).

Grünliberale sind für das neue Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) (Christoph Ziegler)

 

Eben erst hat das Volk dem Übergangsgesetz zum KJG zugestimmt, mit der Forderung, dass sich Kanton und Gemeinden gemeinsam um die Unterstützung von Familien mit schwierigen oder benachteiligten Kindern kümmern. Das alte Jugendheimgesetz aus dem Jahr 1962 ist klar überholt und verschlingt Geld. So setzt es ausschliesslich auf stationäre Massnahmen, während das neue Gesetz die Stärkung der elterlichen Erziehung durch niederschwellige Massnahmen zur Erziehungsunterstützung zum Ziel hat.

 

Unter massgeblicher Mitwirkung der Grünliberalen wird nun das neue Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) in den nächsten Wochen verabschiedet werden. Der neue Gesetzesentwurf erzielt verschiedene Verbesserungen mit fairen und austarierten Lösungen. Dank dem neuen Finanzierungsschlüssel 40:60 – 40% zulasten Kanton (ggü. heute knapp 30%), 60% zulasten der Gemeinden – werden die Gemeinden insgesamt mit 26 Millionen Franken entlastet. Eine ebenfalls diskutierte vollumfassende Finanzierung der Heimkosten durch den Kanton kann Fehlanreize zulasten niederschwelliger, durch die Gemeinden zu finanzierende Unterstützungsangebote, bewirken. Ausserdem hat sich das Stimmvolk am 24.9.2017 klar gegen eine einseitige Finanzierung durch den Kanton ausgesprochen. Das von uns im Grundatz unterstützte Credo „Wer zahlt, befiehlt!“ Ist im Zusammenhang mit dem Kindesschutz deplaciert. Der Kompromissvorschlag einer Heimkostenbeteiligung durch den Kanton von 40% wurde von der glp eingebracht und vom Kantonsrat mehrheitlich unterstützt.

 

Das neue KJG stärkt zudem die Rolle der Gemeinden und des Kantons. So werden  die Gemeinden neu bei den Heimplatzierungen einbezogen und neben den Eltern können auch die Gemeinden zuhanden der KESB einen Antrag auf ergänzende Hilfe zur Erziehung stellen. Dass der Kanton neu für die zentrale Planung im Heimbereich zuständig ist, finden wir sinnvoll, da wir die Ausuferung der Sozialindustrie nicht fördern möchten, indem wir die Platzierung dem freien Markt überlassen. Der Kanton sichert die Qualität und kontrolliert die Kosten. Es geht bei den Schulheimen um die Bedürfnisse der Kinder in schwierigen Lebenssituationen und nicht um den freien Markt. Kinder und Jugendliche werden zudem ihrem Alter und ihrer Reife entsprechend angehört und einbezogen.

 

Für Gemeinden ist der Aufwand dank dem neuen Gesamtkostenmodell besser planbar und administrativ entlastend: die Gemeinden bezahlen ihren Anteil solidarisch im Verhältnis zur Bevölkerung. Teure Heimplatzierungen in kleinen Gemeinden schlagen so nicht mehr unverhältnismässig zu Buche. So leidet heute eine kleine Gemeinde finanziell stark, wenn auf ihrem Boden beispielsweise ein stark hörbehindertes Kind geboren wird oder wenn eine Familie zuzieht, deren Kind eine schulexterne Betreuung benötigt.

 

Auch die bürokratischen Hürden für die Eröffnung eines Hortes oder für Pflegefamilien sollen mit dem neuen Gesetz gelockert werden und der Betreuungsschlüssel für Horte soll von 11 auf 12 Plätze erhöht werden.

 

Die Beratung des KJG hat in der Kommission mehr als zwei Jahre in Anspruch genommen. Gemäss Regierungsrätin Silvia Steiner ist das neue KJG eines der wichtigsten Geschäfte in dieser Legislatur. Auch die ganze vierstündige Sitzung im Kantonsrat reichte nicht aus um das Gesetz zu Ende zu diskutieren. Die Diskussion wird nach den Herbstferien fortgesetzt.