Samstag, 17. Februar 2018

Leserbrief zum Wassergesetz

Sonja Gehrig bedauert: "Leider mehr Bürokratie und weniger Umweltschutz im neuen Wassergesetz."

Die rechte Mehrheit im Kantonsrat kann zurzeit schalten und walten wie es ihr beliebt. Dass ihnen beim neuen Wassergesetz, bei dem sie nun kompromisslos alle ihre Anträge durchgesetzt haben, doch nicht so ganz wohl ist, zeigen ihre Erklärungsversuche im Leserbrief vom 14.2.2018. Sie sprechen von einer ausgewogenen Vorlage, gehen aber beim Hochwasserschutz weit hinter die Empfehlungen und Normen der Baufachleute und Experten für Naturgefahren zurück. Kurzfristige Einsparungen beim Bauen werden so zu einem Bumerang, den alle Hausbesitzer über die Gebäudeversicherung und die Allgemeinheit über teure Hochwasserschutzmassnahmen am Gewässer berappen müssen, die zudem noch viel Land benötigen.

 

Ebenfalls unausgewogen ist die einseitige Bevorzugung von Partikularinteressen gegenüber Interessen der Öffentlichkeit wie Zugang zu den Gewässern, Natur- und Landschaftsschutz oder Schutz der Gewässer vor Pestizid- und Düngereintrag. Verschiedentlich wird die Klientelpolitik sogar so extrem, dass SVP-Regierungsrat Kägi darauf hinweisen musste, dass aus seiner Sicht übergeordnetes Recht verletzt wird. Rechtsstreitigkeiten sind also vorprogrammiert und werden Verwaltung und Investoren gleichermassen belasten. Der Verwaltung will die rechte Mehrheit noch weiteren Mehraufwand aufbürden, sei es durch das Erarbeiten von neuen Gebührenordnungen, einer neuen Wasserstrategie, neuen Verordnungen, die der Kantonsrat entgegen der Arbeitsteilung zwischen Regierung und Parlament genehmigen muss oder sogar den Aufbau einer neuen Beratungsstelle. Die Grünliberalen sind ja gespannt auf den Spagat der rechten Ratshälfte bei der nächsten Budgetdebatte.

 

Sogar der SVP-Regierungsrat Kägi zeigte sich befremdet über das Resultat: Es sei ein „trauriges Gesetz“, das gefährlichen Missbrauch der Gewässer erlaube. Dieses Gesetz als Resultat reiner Klientelpolitik ist definitiv nichts womit sich die rechte Ratshälfte rühmen sollte. Die Interessen der Grundeigentümer (z.B. am Zürichsee) werden derart priorisiert und das öffentliche Interesse am Schutz der Gewässer derart übergangen, dass wir Grünliberalen nicht mehr hinter dem verwässerten Gesetz stehen können.

 

Sonja Gehrig, GLP-Kantonsrätin, Urdorf