Montag, 18. Juni 2018

Michael Zeugin berichtet aus dem Kantonsrat

Die Postulate zur Kapazitätssteigerung auf Hochleistungsstrassen und zur Wohnbauförderung hatten leider keinen Erfolg. Weitere Themen waren die Finanzierung von Strassenbauprojekten sowie die Perspektiven für Arbeitnehmer über 50.

Leider kein Gehör für unsere zukunftsgerichteten Ideen mit Köpfchen

Thomas Wirth fordert in zwei Postulaten Kapazitätssteigerungen auf den Hochleistungsstrassen – aber mit Köpfchen.

In der S-Bahn im Kanton Zürich gibt es zu den Stosszeiten im Pendlerverkehr eine Auslastung von bis zu 120%. Demgegenüber liegt die Auslastung im Pendlerverkehr im Auto die Belegung bei 30% oder bei rund 1.1 Personen pro Fahrzeug. Indem die Auslastung in den Fahrzeugen auf den Hochleistungsstrassen im Kanton gesteigert wird, reduziert sich der Verkehr, nehmen die Staus ab und es kann viel Geld gespart und auf Ausbauten verzichtet werden.

Auch das autonome Fahren wird relevant sein. Die Frage ist, wie sich der Kanton Zürich auf diese neue Mobilie Zukunft einstellt. Wir wollten die Chancen ausloten und die Verkehrsplanung schon heute darauf abstimmen.

Leider – und unbegreiflicherweise – versagte uns der Rat die Unterstützung.

 

Wohnbauförderung bleibt abhängig von Lebensformen

Das Postulat fordert, die bisher restriktiven Bedingungen für die Wohnbauförderung den aktuellen Herausforderungen anzupassen. Ziel ist, der Vielfalt der heutigen Wohn- und Lebensformen und den Lebensverhältnissen Rechnung zu tragen. Andreas Hauri war Mitunterzeichner und die grünliberale Fraktion unterstützte das Postulat – leider ohne Erfolg.

Die aktuellen Bestimmungen der Wohnbauförderungsverordnung sind für uns zu restriktiv. So können beispielsweise Stiftungen, die Wohnraum für Lehrlinge oder Studierende schaffen, nicht unterstützt werden. Problematisch sind vor allem zwei Kriterien: Geförderte Wohnungen dürfen nur an Personen vergeben werden, die mindestens zwei Jahre im Kanton lebten. Zudem werden Familien bevorzugt. Wenn eine Stiftung also ein Lehrlingsheim bauen will, bekommt sie keine Unterstützung, weil Lehrlinge keine Familien sind, und weil sie teils halt nicht schon zwei Jahre im Kanton gewohnt haben, sondern von weiter herkommen. Das ist ja aber gerade der Grund, warum ein Lehrling in Zürich auf günstigen Wohnraum angewiesen wäre – um bei diesem Beispiel zu bleiben.

 

Strassengelder für Strassen (Fonds im Eigenkapital)

Die Grünliberalen sind klar gegen das Ziel der Postulanten, Geld für neue Strassenbauprojekte im Kanton Zürich locker zu machen. Hingegen sind wir einverstanden damit, dass die Führung des Strassenfonds als Fonds im Eigenkapital unschöne Auswirkungen auf den Staatshaushalt hat. Im Rahmen der Diskussion um den Strassenfonds fordern die Grünliberalen auch eine ehrliche Auslegung der Kosten für den Strassenverkehr. Insbesondere muss diskutiert werden, wie die Kosten der Gemeinden für den Strassenbau vermehrt verursachergerecht auch aus dem Strassenfonds mitfinanziert werden können. Der Rat unterstützt mit uns das Postulat.

 

Perspektiven für Arbeitnehmer Ü50

Ungeachtet der Verteilung zwischen Schweizern und Ausländern, ist die Arbeitslosigkeit von Ü50 problematisch und volkswirtschaftlich unerwünscht. Es gibt zwar nicht mehr Arbeitslose Ü50 als in anderen Altersklassen, aber es ist für sie deutlich schwieriger, wieder einen Job zu bekommen. Eine Verbesserung im Kanton Zürich wäre möglich. Erstens: Der Kostenautomatismus für Arbeitgeber im Bereich der Sozialversicherung sollte gelockert werden, um die Anstellung von Ü50 für Unternehmen wieder attraktiver zu machen. Zweitens: Bildung ist die beste Altersvorsorge. Indem man PK Gelder für Weiterbildung beziehen könnte, würde dem Sinn der eigenverantwortlichen Vorsorge gerecht werden. Und drittens spreche ich hier einen ganz unbequemen Punkt an: die flankierenden Massnahmen stellen für Ü50 ein echtes Hindernis dar. Die faktisch „geschützten Löhne“ der Industrie sind für ausländische Arbeitskräfte ganz besonders attraktiv. Wenn ein Arbeitgeber ohnehin CHF 5‘000 für einen Bauarbeiter zahlen muss, so nimmt er lieber einen jungen, gesunden Ausländer als einen Ü50 Schweizer. Auch wenn die flankierenden Massnahmen theoretisch genau diese Menschen schützen sollten, werden sie ihnen praktisch zum Verhängnis. Eine genaue Analyse dieses Zielkonflikts wäre angezeigt.