Montag, 27. März 2017

Andreas Hauri aus dem Kantonsrat

Themen im Rat: Teilrevision des kantonalen Richtplans, Depot Limmattalbahn, Glattalautobahn, A1 Baltenswil – Töss, Kantonale Anstellung der DAZ-Lehrkräfte, Drei Prozent Quorum bei Kantonsratswahlen, Praktische Hundeausbildung, Kein Zwang für Hundekurse, Sunset Legislation, Keine selbständige Anfechtung von Auflagen und Weisungen in der Sozialhilfe

Teilrevision des kantonalen Richtplans (Barbara Schaffner)

Verkehrstechnisch sehr wichtige Vorlagen wurden heute im Parlament entschieden. Die Grünliberalen spielten dabei eine zentrale Rolle.

 

Depot Limmattalbahn

An vorderster Front unterstützten die Grünliberalen die Abstimmungsvorlage zum Bau der Limmattalbahn. Heute haben wir mit dem Richtplaneintrag für das Depot die letzten planerischen Grundlagen dafür geschaffen. Dieser Eintrag stiess bei uns auf Kritik. Der Standort „Müsli“ befindet sich in Dietikon und beansprucht Kulturland mitten im Freihaltegebiet. Damit ist klar aufgezeigt, dass der Richtplan nicht als Umsetzung der Kulturlandinitiative taugt.

Als gute Alternative standen eine Fläche im aargauischen Spreitenbach zur Diskussion - allerdings aufgrund von einer dafür notwendigen Altlastensanierung mit hohen Kosten und zeitlichen Verzögerungen verbunden – oder im Dietiker Niderfeld, wo die Stadt Dietikon auf stur schaltet. Der Kanton Zürich kann logischerweise nicht über Flächen im Aargau verfügen. Leider haben die kantonalen Verantwortlichen den Weg des geringsten Widerstandes gewählt. Also gilt es abzuwägen. Trotz aller Kritik: Die Grünliberalen unterstützen diesen Richtplan Eintrag grossmehrheitlich und möchten den Bau der wichtigen Limmattalbahn keinesfalls verzögern. So stimmte schlussendlich auch die Mehrheit im Rat.

 

Glattalautobahn

Die Autobahn A1 zwischen dem Raum Glattal und Winterthur hat die Kapazitätsgrenze erreicht, resp. es kommt regelmässig zu Stau. Geplant sind ein Kapazitätsausbau an diversen Stellen und ein neuer Tunnel.
Die Grünliberalen stimmten allen (leider jedoch chancenlosen) Minderheitsanträgen zu Richtplantext und –karte zu, da sie sich bremsend auf die ausufernde Verkehrszunahme im Glattal ausgewirkt hätten. Insbesondere wollen wir keine Schleusen für Autopendler vom Oberland und ausserkantonalen Gebieten in die Stadt Zürich öffnen. Weiter sollten Kapazitätsausbauten auf den bestehenden Strecken, die ja teilweise erst noch parallel zum neuen Tunnel verlaufen, gestrichen werden.

Insgesamt können die Grünliberalen dieser Vorlage aber auch positive Seiten abgewinnen. Erstens ist die neue Linienführung des Tunnels gegenüber der aktuell eingetragenen Variante die bessere Lösung. Sie ist kürzer, direkter und damit billiger. Zudem wird bei dieser Tunnelvariante die Nordumfahrung von Kloten überflüssig.
Zweitens wurde im Bereich des zukünftigen Portals zum Brüttener Tunnel die landschaftliche Einbettung stark verbessert.
Unsere Unterstützung gilt nur der relativen Verbesserung, d.h. wir bevorzugen die schlechte Option Strassenausbau vor der noch schlechteren Option Strassenausbau mit schlechter Linienführung.
Die bürgerlich wenig ökologisch orientierte Ratsmehrheit lehnte alle Minderheitsanträge ab und beschloss diese nur relativ verbesserte Lösung.

 

A1 Baltenswil – Töss

Dieser Eintrag für einen Ausbau der A1 nimmt schon den Ausbau der Glatttalbahn und der Umfahrung Winterthur vorweg. Erst dann wären die acht Spuren überhaupt voll genutzt. Wir Grünliberalen machen vorausschauende Poli- tik, beachten den Zeithorizont für diesen Ausbau und überlegen uns welche Entwicklungen wir in der Mobilität erwar- ten oder bereits sehen. Stichworte wie Auto-Teilet, Mobility, selbstfahrende Autos oder neue Apps machen das Ride- Sharing einfacher. Angesichts dieser Entwicklungen können wir getrost auf den Ausbau von Autobahnen auf acht Spuren auf den St. Nimmerleinstag verschieben. Die MiV-orientierte Ratsmehrheit entschied leider mit 107:63 wenig nachhaltig.

 

Im Anschluss standen PI’s (Parlamentarische Initiativen) auf der Traktandenliste:

Kantonale Anstellung der DAZ-Lehrkräfte (Christoph Ziegler)

DAZ = Deutsch als Zweitsprache
Sollen diese Lehrkräfte weiterhin nach individuellen Konditionen bei den Gemeinden angestellt sein oder zukünftig vom Kanton wie alle anderen Lehrer? Natürlich setzen sich die Grünliberalen konsequent für eine Gleichbehandlung ein und unterstützen dieses Anliegen.
Der Rat überwies diese PI vorläufig.

 

Drei Prozent Quorum bei Kantonsratswahlen (Jörg Maeder)

Soll zukünftig bei Kantonsratswahlen ein Minimum von 3% Wähleranteil gesamtkantonal erzielt werden müssen um bei der Sitzverteilung mitspielen zu können?
Nein. Auch hier eine klare Haltung der Grünliberalen. Der Wählerwille soll konsequent umgesetzt werden. Da sind sogenannte Prozent-Hürden fehl am Platz.
Die „grossen“ Parteien setzten sich leider durch und unterstützen diese PI mit 81 vorläufig. Für eine Gesetzesänderung wird das aber nicht reichen... jetzt muss sich einfach eine Kommission mit dem Thema beschäftigen – und dann bleibt richtigerweise alles beim Bestehenden (Handlungsbedarf würde schon bestehen, aber bei der Wahlkreisgrösse – dafür fanden wir leider keine Mehrheiten – 2015 unterlagen wir mit einem Postulat von Beni Schwarzenbach deutlich...)

 

Praktische Hundeausbildung (Andreas Hauri)
Kein Zwang für Hundekurse
Sunset Legislation

Gleich drei Vorstösse zum Thema Hundehalter wurden heute behandelt. Sollen die Hundekurse resp. deren Sachkun- denachweis zukünftig nicht mehr obligatorisch zu besuchen sein?

Die Meinungen innerhalb der Fraktion waren geteilt. Eigenverantwortung versus Schutz vor „Unbelehrbaren“.
Beide Vorstösse wurden vorläufig überwiesen.
Einer Sunset Legislation stehen wir nicht grundsätzlich negativ gegenüber. Allerdings wirkt dieser Vorstoss zufällig und konzeptlos. Die Grünliberalen unterstützen dieses Anliegen – zusammen mit der Ratsmehrheit – nicht.

 

Keine selbständige Anfechtung von Auflagen und Weisungen in der Sozialhilfe (Cyrill von Planta)

Schon gemäss der bisherigen gesetzlichen Regelung waren Auflagen und Weisungen nicht selbständig anfechtbar. Mit Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 18. Juni 2009 wurde jedoch das sogenannte zweistufige Verfahren eingeführt. Das führt dazu, dass zunächst die Auflage bzw. Weisung überprüft werden kann und erst danach deren Einhaltung überprüft und gegebenenfalls eine Sanktion ausgesprochen werden darf. Ein umständliches und langwieriges Verfah- ren, das auch Sanktionen hinauszögern kann und Mehrkosten verursacht.
Die vorgeschlagene Anpassung des Gesetzes soll die alte Regelung wiederherstellen. Diese hält vor der Praxis des Bundesgerichts stand. Die glp ist Mitunterzeichnerin und unterstützt dies vorläufig. Der Rat folgte unserer Meinung.